Rechtsanwalt Mousselmani

Rechtsanwalt
Mousselmani

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf."

-Rudolf von Jhering-

Effektive Strafverteidigung – mit Haltung, Verstand und Verantwortung

Strafverteidigung ist mehr als Paragrafen und Akten. Sie ist die Auseinandersetzung mit dem Menschen hinter dem Vorwurf  und mit einem System, das selten Raum für Zwischentöne lässt.

Die Mühlen der Justiz mahlen in festen Bahnen. Verfahren folgen vorgegebenen Strukturen, oft schemenhaft, selten individuell. Erwarten Sie nicht, dass man Sie von Anfang an als Ausnahme betrachtet.

Doch gerade deshalb braucht es einen Verteidiger, der den juristischen Rahmen kennt – und bereit ist, ihn für Sie auszureizen. Effektive Strafverteidigung heißt für mich: fundierte Rechtskenntnis, ein klarer Blick für das Wesentliche und die Fähigkeit, aus der Masse der Verfahren das Besondere Ihres Falls herauszuarbeiten.

Jeder Mensch ist mehr als der Vorwurf gegen ihn. Eine gute Verteidigung erkennt das – und handelt danach: mit einem individuellen Ansatz, mit Haltung, mit Augenmaß. Ich suche nicht den Konflikt um seiner selbst willen. Aber wenn es sein muss, konfrontiere ich – entschlossen, ohne Illusionen, immer mit Blick auf das Ziel.

Sie stehen vor einem strafrechtlichen Problem? Dann lassen Sie uns sprechen. Ich biete Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung an. So können Sie sich ein Bild machen – von Ihrer Situation, von Ihren Optionen, und von mir.

Als Rechtsanwalt mit fundierter Ausbildung und vielseitiger Praxis in Strafrecht und Schadensregulierung bringe ich umfassende Erfahrung aus der Praxis in Kanzlei, Verwaltung und Justiz mit. 

Ausbildung & Werdegang

2010: Abitur am Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied

2011: Wehrdienst in Idar-Oberstein

2012–2018: Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

2016–2018: Wissenschaftliche Hilfskraft im Strafverteidigerbüro Ingo Thieé in Bonn

2019–2021: Sachbearbeitung bei der Debeka Hauptverwaltung für Personengroßschäden im Millionenbereich

2021–2023: Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln: 

Staatsanwaltschaft Bonn – Abteilung für Kapitalverbrechen und organisierte Betäubungsmittelkriminalität

Bundesnetzagentur Bonn – Grundsatzfragen im Bußgeldverfahren wegen unlauterer Telefonwerbung

Strafverteidiger Rosentreter & Scholz in Köln

Seit November 2023 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei

Wir sprechen deutsch, englisch und arabisch. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre rechtlichen Fragen zu klären:

Rechtsgebiete im Überblick

Strafrecht

Kapitalverbrechen, Betäubungsmittelkriminalität, Untersuchungshaft,
Sexualdelikte,
Jugendstrafrecht,
Tötungsdelikte,
Arzthaftungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
Berufung und Revision,
Staatsschutzdelikte,
Cybercrime,
Strafvollstreckungs- und Vollzugsrecht

Verkehrsrecht

Unfallflucht,
Bußgeldverfahren,
Verkehrsunfallhaftung,
Straßenverkehrsdelikte

F.A.Q

Häufig gestellte Fragen

Schweigen ist Gold! Äußern Sie sich nicht ohne Ihren Anwalt!

Bei einem Erstkontakt mit der Polizei gilt: Äußern Sie sich keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden – insbesondere bei polizeilichen Befragungen oder Hausdurchsuchungen.

Unüberlegte oder vorschnelle Äußerungen lassen sich im Nachhinein oft nur schwer korrigieren. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, ist es daher dringend zu empfehlen, zunächst einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. So schützen Sie sich effektiv vor möglichen Fehltritten.

Schweigen ist auch hier die beste Wahl!

Lassen Sie sich nicht auf Gespräche oder Diskussionen mit der Polizei ein – auch dann nicht, wenn Sie den Eindruck haben, nichts zu verbergen zu haben. Polizeibeamte sind darauf geschult, Informationen zu gewinnen, die später unter Umständen gegen Sie verwendet werden können.

Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchgeführt werden. Auch wenn Sie die Maßnahme nicht verhindern können, haben Sie das Recht, den Beschluss einzusehen. So erfahren Sie, auf welcher rechtlichen Grundlage die Durchsuchung erfolgt und welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen.

Zudem besteht die Möglichkeit, nachträglich die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Ziehen Sie unbedingt einen Strafverteidiger hinzu – er wahrt Ihre Rechte und schützt Sie vor möglichen Nachteilen.

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt und es kommt zu einer Festnahme, handelt es sich in der Regel um einen Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO). Das bedeutet: Sie haben – unabhängig von Ihrer finanziellen Situation – Anspruch auf anwaltlichen Beistand.

Wenn Sie keinen Anwalt benennen können, wird Ihnen durch das Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt. Sie haben jedoch das ausdrückliche Recht, selbst einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Polizei und Gericht sind in diesem Fall verpflichtet, den genannten Anwalt zu kontaktieren, damit dieser als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werden und Ihre Verteidigung übernehmen kann.

Zögern Sie nicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen – je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.

Ein Strafbefehl führt zu einer „Verurteilung“ ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Dieses Verfahren wird oft bei weniger schweren Straftaten angewandt und endet in der Regel mit der Verhängung einer Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird anhand von Tagessätzen und der Tagessatzhöhe festgesetzt. Sie haben das Recht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Da die Tagessatzhöhe oft geschätzt wird, ist es ratsam, Einspruch einzulegen, wenn Ihr Einkommen niedriger ist als die im Strafbefehl vorgenommene Schätzung. Allerdings kann es auch Fälle geben, in denen ein Einspruch nicht ratsam ist, weil die Strafe im Strafbefehl vergleichsweise gering ausfällt. Für eine zuverlässige Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie uns.

Mit der Zustellung einer Anklageschrift bringt die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck, dass sie die Beweislage für so belastend hält, dass sie eine Verurteilung durch das Gericht für wahrscheinlich erachtet. Sie beantragt damit die Eröffnung der Hauptverhandlung – ein entscheidender Schritt im Strafverfahren.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie keinesfalls ohne strafrechtlichen Beistand agieren. Die Hauptverhandlung folgt eigenen Regeln, ist dynamisch und komplex. Ohne rechtliche Vertretung besteht die Gefahr, dass Sie in eine passive Rolle gedrängt werden, obwohl das Gesetz Ihnen als Angeklagtem weitreichende Rechte zugesteht – etwa das Recht auf Akteneinsicht, Beweisanträge und eine aktive Verteidigung.

Um diese Rechte wirksam wahrzunehmen und sich effektiv zu verteidigen, ist es dringend erforderlich, so früh wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Nur so können Sie auf Augenhöhe am Verfahren teilnehmen und Ihre Interessen konsequent wahrnehmen.

Der Prozess

Schritt 1: Kontakt aufnehmen

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt, entweder über das bereitgestellte Formular, den WhatsApp-Button oder telefonisch.

Schritt 2: Rückmeldung

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Im Rahmen einer Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Schritt 3: Terminvereinbarung

Anschließend vereinbaren wir einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei, um konkrete Schritte mit Ihnen abzustimmen.

Anschrift

Mustafa Mousselmani
Rechtsanwalt | Strafverteidiger
Kölner Str. 4 (In der Villa Michels)
56626 Andernach

Kontakt

*Bei Verhaftung und Hausdurchsuchung.